Niederschwellige Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI

Die Mitarbeiter der Seniorenhelfer Sachsen GmbH bieten Ihnen im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI folgende Alltagshilfen an:

Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung … Was bedeutet das?

Wir kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen in Ihrem Haushalt bei den allgemeinen Tagesaufgaben wie Staubsaugen, Boden kehren und wischen, Wäsche waschen und aufhängen, Fenster putzen und Gardinen waschen, Schränke aufräumen, Müll rausbringen sowie bei der Erledigung der Hausordnung im Treppenhaus oder der Hofordnung.

Aber auch bei der Gartenarbeit können wir Ihnen behilflich sein und für Sie den Rasen mähen, die Blumen umtopfen, pflegen und gießen oder den Vorgarten in Ordnung bringen.
Gern begleiten wir Sie auch beim Spazieren gehen, zu Ihrem Arztbesuch, zum wöchentlichen Einkauf, kümmern uns um Ihr Haustier oder erledigen ein Telefonat für Sie.
Auch können wir Ihnen bei formellen Sachen behilflich sein und Sie bei Antragstellungen für pflegebedingte Umbaumaßnahmen unterstützen.
Wir sind aber auch für Sie da, wenn Sie einen guten Zuhörer in schwierigen Zeiten brauchen und Ihre Probleme jemandem mitteilen wollen. Bei uns werden Sie immer ein offenes Ohr finden.

Unsere Angebote Ihnen den Alltag zu erleichtern sind sehr vielfältig. 

Sprechen Sie uns an und wir finden einen Weg, um Ihnen zu helfen.
Sie finden uns im Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge und in Dresden

„…weil jeder wertvoll ist“

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Zimmermann Sylvene

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