Pflegegrad und Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Sobald ein Pflegegrad bestätigt wurde, können Hilfsbedürftige oder einsame ältere Menschen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad und deren betreuenden Angehörigen im Alltag unterstützen. Seit 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant unterstützt werden einen monatlichen Entlastungsbetrag bis zu 125,00 Euro. Dieser Betrag kann für stundenweise Entlastung im Alltag genutzt werden, z. B. Unterstützung im Haushalt, Einkaufsbegleitung, Hilfe im Garten, auch Hilfe zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung. Ebenso kann bei Apotheken- und  Behördengänge geholfen werden. Alltagsunterstützend können auch Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also etwa gemeinsame Spaziergänge bis hin zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder anderen Therapien.  Die Entlastungsangebote werden durch anerkannte Leistungsanbieter ohne bürokratischen Aufwand erbracht. Der Anbieter kann mit Vereinbarung direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Mit dieser Vereinbarung wird dem Dienstleister der Datenaustausch mit der Pflegekasse gestattet und der zu Betreuende muss nicht in Vorkasse gehen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden, sprich bis spätestens Ende Juni des Folgejahres.

Die Seniorenhelfer Sachsen GmbH ist ein solcher Anbieter. Wir unterstützen Sie in der gesamten  Region der sächsischen Schweiz und in Dresden. Dabei unterstützen wir nicht nur die Pflegebedürftigen und deren Angehörige, sondern auch die Pflegedienste, die oft das Personal nicht mehr haben um diese Dienstleistungen zu erbringen.

Nach dem Motto „Zusammen statt allein“ nutzen bereits etliche Pflegedienste unseren Service für Ihre Patienten.

Fragen Sie ihren Pflegedienst nach unseren Leistungen. Wir unterstützen Ihren Pflegedienst gern

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: May Anne NBEL

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