Umwidmung und Verhinderungspflege

Ein Betreuungs- und Entlastungdienst ist für die älteren Menschen sehr wichtig damit sie so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können. Dass die Pflegebedürftigen ihren Alltag selbstständig mit unserer Hilfe gestalten, ist auch für die Angehörigen eine große Hilfe, da auch Sie manchmal mit der Situation überfordert sind. Unsere Aufgaben sind Entlastungsleistungen im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Reinigung der Wohnung oder Unterstützung im Garten).

Neben den Entlastungsleistungen gibt es auch die Aufgaben der Betreuung, welche ebenfalls sehr wichtig sind. Die Patienten führen sehr gerne Gespräche, in dem sie versuchen ihre Ängste loswerden, wir Ihnen also Seelischen Beistand liefern können. Sie brauchen Aufmerksamkeit und Zuwendung. Dass Gefühl das sie nicht mehr gebraucht werden darf nicht aufkommen. Für diese Hilfe bekommen die Patienten von der Pflegekasse ein Budget von 125,00 Euro im Monat, welches von professionellen Betreuungs- und Entlastungsdiensten abgerufen werden darf.

Sollte das nicht reichen, da viele Aufgaben und viel Unterstützung gefragt ist, kann man bei der Pflegekasse eine sogenannte Umwidmung oder eine Verhinderungspflege beantragen.

Für ersteres gilt das man mindestens Pflegestufe 2 haben muss und der Pflegebedürftige eine Pflegekombi Sachleistung bezieht und für zweiteres gilt, das ein Pflegegrad 2 mindestens ein halbes Jahr vorliegen muss und die Pflegekraft verhindert ist.

Die Umwidmungsleistungen betragen 40 % der Sachleistungen

Die Verhinderungspflege beträgt 1612,00 Euro in 2019

Die Seniorenhelfer Sachsen erbringt diese Leistung in Königstein und Bad Schandau genauso wie in Pirna, Hohnstein, Stolpen, Sebnitz, Altenberg, Dippoldiswalde, Freital, oder Dresden

„…weil jeder wertvoll ist“

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Zyka Ursula

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