Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen und Antworten
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?
Erhalten Sie Pflegegeld? Pflegen Sie zuhause und haben keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, sondern erhalten Pflegegeld? Dann ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, auch Beratungseinsatz oder Pflegeeinsatz genannt, für Sie gesetzlich verpflichtend. Bei Missachtung dieser Vorgabe behalten sich die Pflegkassen vor, das Pflegegeld zu kürzen oder die Zahlung ganz einzustellen. Mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend. Mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 ist die Pflegeberatung vierteljährlich vorgeschrieben. Mit Pflegegrad 1 oder bei anteiliger Inanspruchnahme eines Pflegedienstes ist die Durchführung der Pflegeberatung nach § 37.3 keine Pflicht, sie kann jedoch freiwillig als kostenlose Leistung der Pflegekasse halbjährlich in Anspruch genommen werden.
Sinn und Zweck des Beratungseinsatzes
Wo findet das Beratungsgespräch statt?
Was kann ich tun, wenn ich den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI versäumt habe und Post von meiner Pflegekasse bekommen habe?
Melden Sie sich umgehend bei Ihrer Pflegekasse und erklären Sie dem Sachbearbeiter Ihre Situation. Bieten Sie ihm an, den Beratungsbesuch schnellstmöglich nachzuholen, um die Kürzung des Pflegegeldes zu vermeiden. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin mit unserem Pflegeberater. Ihr Vorteil, wenn Sie einen Beratungstermin bei uns vereinbaren, müssen Sie sich nicht mehr um die Fristen der nachfolgenden Beratungseinsätze kümmern. Sie sind bei uns im System gespeichert und der Pflegeberater wird Sie automatisch anrufen, um einen neuen Termin zu vereinbaren, so dass Sie das Beratungsgespräch immer fristgerecht nachweisen können.