Das Wichtigste in Kürze
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff seit 2017 erfasst auch eingeschränkte Alltagskompetenz, nicht nur körperliche Pflege.
- Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen und ermöglichen eine differenziertere Einstufung.
- Pflegedienste schaffen die zeitintensive Einzelbetreuung und emotionale Entlastung im Alltag oft nicht.
- Alltagsbegleitung ergänzt pflegerische Versorgung und hilft, länger im gewohnten Umfeld zu verbleiben.
Die Pflegereform hat den Pflegebegriff grundlegend neu gefasst. Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und ihre Angehörigen bedeutet das: Hilfe kann jetzt deutlich früher greifen als zuvor. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass zwischen den neuen Anspruchsvoraussetzungen und der tatsächlichen Umsetzung noch Luft liegt – gerade dort, wo es um Entlastung und Fürsorge im Alltag geht.
Was sich am Pflegebedürftigkeitsbegriff geändert hat
Zuerst etwas Erfreuliches: Der Pflegebegriff selbst wurde überarbeitet. Die alte Fassung lautete:
„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“
Seit der Reform gilt stattdessen:
„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, bestehen.“
Das bedeutet in der Praxis: Jeder, dessen Alltagskompetenz eingeschränkt ist, kann nun viel früher Hilfe erwarten – auch dann, wenn die körperliche Pflege noch nicht im Vordergrund steht.
Drei zentrale Änderungen durch die Pflegereform
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 haben sich vor allem drei Aspekte grundlegend verändert:
- Fünf Pflegegrade (Stufen, die den Umfang der zustehenden Leistungen festlegen) statt der bisherigen drei Pflegestufen – Ziel ist eine differenziertere Einstufung der Pflegebedürftigen.
- Verbesserte Leistungen für kognitiv und psychisch beeinträchtigte Menschen, etwa bei Demenz.
- Ein neues Begutachtungsschema, das Beeinträchtigungen in sechs Bereichen bewertet.
Die sechs Bereiche im Einzelnen:
- Mobilität
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt
- Selbstversorgung
Eine grobe Eigenüberprüfung der eigenen Situation bietet die Website www.seniorenhelfer-sachsen.de. Zur Bestätigung und Konkretisierung ist dennoch der Medizinische Dienst nötig, der eine eigene Begutachtung durchführt. Die Eigenberechnung kann jedoch als grobe Richtung für eine bevorstehende Beantragung dienen. Hilfreich ist es, wenn Angehörige dem zu Pflegenden dabei zur Seite stehen.
Wo die Reform noch Lücken lässt
Im Kern verfolgt die Reform ein klares Ziel: Schwierigere Fälle sollen eine bessere Versorgung in stationärer Unterbringung erfahren, leichtere Fälle sollen länger und zufriedener in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können.
Die Praxis zeigt, dass das neue Pflege- und Pflegedienstkonzept auch für Pirna gute Früchte trägt. In einem Punkt hat die Reform jedoch noch nicht den gewünschten Effekt erreicht: bei der Entlastung und Betreuung der zu Pflegenden und deren Angehöriger.
Pflegedienste, die sich alle Mühe geben, ihre pflegerischen und medizinischen Erfordernisse zu erfüllen, schaffen es nach wie vor nicht, den zeitintensiven Aufwand der Einzelbetreuung in der mobilen Pflege angemessen abzubilden. Die Folge: Diese Leistungen werden teils gar nicht oder nur unzureichend angeboten, für das seelische Wohlbefinden wird zu wenig Zeit genommen, oder es werden Kräfte herangezogen, die den tatsächlichen Anforderungen nicht gewachsen sind – auch auf Grund des geringen Budgets der Entlastungsleistungen.
Wie Alltagsbegleitung die Lücke schließt
Auf diesen Wandel und die Herausforderungen der Zeit haben sich die Seniorenhelfer für Pirna vorbereitet. Ihre Aufgabe besteht ausschließlich darin, alles zu unternehmen, damit der Betroffene möglichst lange in Würde in seinem gewohnten, stabilen Umfeld verbleiben kann.
Dazu gehört neben den hauswirtschaftlichen Dingen, die in der Entlastung zuerst vorrangig sind:
- Vermittlung zu Pflegediensten und Therapeuten
- Unterstützung bei formellen Angelegenheiten
- Begleitung im Alltag und Hilfe bei der Tagesplanung
- Förderung kognitiver Fähigkeiten und geistiger Kompetenzen
- Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte
- Übernahme von Fahrten zu den Ärzten
In diesem Sinne verstehen sich die Seniorenhelfer als Schlüsselstelle zwischen den Patienten, den Ärzten, den Pflegediensten, Therapeuten und allen anderen Dienstleistern in Pirna, Königstein, Bad Schandau und Heidenau, die sich dieser Aufgabe stellen.
Ihr Einzugsgebiet ist der gesamte Großraum Sächsische Schweiz – von Heidenau über Pirna bis Bad Schandau und von Bad Gottleuba über Lohmen bis Hohnstein.
Die Hoffnung geht dabei nicht nur an die eigene Arbeit, sondern auch an alle anderen Entlastungsdienstleister: ein Umdenken bei den Pflegediensten anzuregen, in dem jeder seine Kernkompetenzen hinterfragt und abwägt, ob es nicht zum Nutzen der Patienten wäre, Tätigkeiten an Alltagsbegleiter abzugeben – damit alle gemeinsam effektiver und patientenbezogener arbeiten könnten.
Das hat im Wesentlichen zwei Vorteile:
- Der Patient verbleibt wesentlich länger in seinem gewohnten Umfeld, weil nachweisbar erwiesen ist, dass Wohlbefinden und Lebensfreude sich um ein Vielfaches erhöhen, wenn Fürsorge und Wertschätzung spürbar sind.
- Auf zwei Ebenen sind positive Entwicklungen zu verzeichnen: Die Entlastungsangebote werden durch die unterschiedlichen Anbieter vielseitiger und persönlicher, und die ausgebildeten Pflegekräfte der Pflegedienste werden entlastet und können sich auf ihre Kernkompetenz konzentrieren.
Häufig gestellte Fragen
Was hat sich durch die Pflegereform am Pflegebedürftigkeitsbegriff geändert?
Der neue Begriff ab 2017 erfasst nicht mehr nur körperliche Pflegebedürfnisse, sondern alle gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Das bedeutet, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz früher Hilfe erwarten können. Die Pflegebedürftigkeit muss weiterhin voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
In welchen Bereichen wird bei der neuen Begutachtung bewertet?
Das neue Begutachtungsschema prüft Beeinträchtigungen in sechs Bereichen: Mobilität, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt sowie Selbstversorgung. Eine grobe Eigenüberprüfung ist online möglich, die offizielle Feststellung übernimmt der Medizinische Dienst.
Was bieten Alltagsbegleiter zusätzlich zu einem Pflegedienst?
Neben hauswirtschaftlichen Aufgaben vermitteln Alltagsbegleiter zu Pflegediensten und Therapeuten, unterstützen bei formellen Angelegenheiten und der Tagesplanung, fördern kognitive Fähigkeiten und helfen bei der Pflege sozialer Kontakte. Sie übernehmen auch Fahrten zu den Ärzten und verstehen sich als Bindeglied zwischen Patienten, Ärzten und Versorgungsdienstleistern.
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?
Ob in Pirna, in Bad Schandau oder in Ihrer Nachbarschaft – die Seniorenhelfer Sachsen GmbH steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz, Zeit und Erfahrung zur Seite. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und bieten Pflegeberatung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.
Telefon: 0152 595 866 56
E-Mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Glossar
- Pflegegrad
- Einstufung, die den Umfang der zustehenden Pflegeleistungen festlegt; es gibt fünf Stufen.
- Pflegestufe
- Bisherige, ältere Einteilung in drei Stufen, die durch die Pflegegrade ersetzt wurde.
- Pflegebedürftigkeit
- Zustand, in dem eine Person wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen ist und diese voraussichtlich mindestens 6 Monate benötigt.
- Medizinischer Dienst
- Unabhängiger Dienst, der im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit durch eigene Begutachtung feststellt.
- Alltagsbegleitung
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben und im sozialen Miteinander, die über die reine Pflege hinausgeht.
- Begutachtungsschema
- Standardisiertes Verfahren, mit dem die Pflegebedürftigkeit in sechs definierten Bereichen bewertet wird.
- Mobile Pflege
- Pflege, die nicht in einer Einrichtung, sondern im Zuhause des Betroffenen erbracht wird.

