Das Wichtigste in Kürze
- Alltagsbegleitung mit Betreuung für Menschen ab Pflegegrad 1 in der gewohnten Umgebung
- Niederschwellige Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich über die Pflegekasse finanzierbar
- Privatzahler können den Dienst ebenfalls in Anspruch nehmen
- Einsatz in 19 Regionen, darunter Dresden, Pirna und Bautzen
Die Seniorenhelfer Sachsen sind ein Alltags-Begleitdienst, der Menschen mit einem Pflegegrad – einer Stufe, die den Umfang der zustehenden Pflegeleistungen bestimmt – in ihrer gewohnten Umgebung unterstützt und betreut. Im Mittelpunkt steht ein einfaches, aber zentrales Anliegen: Zeit für den Menschen. Die freundlichen Mitarbeiter kommen in den Haushalt, um bei alltäglichen Aufgaben zu helfen und für seelische Betreuung da zu sein.
Welche Aufgaben die Alltagsbegleitung umfasst
Die Aufgabenbereiche der Seniorenhelfer sind vielfältig und richten sich nach dem, was im jeweiligen Haushalt ansteht. Dazu gehören:
- Einkäufe erledigen
- Gartenarbeit
- Alltägliche Hauswirtschaft
- Spaziergänge
- Begleitung zum Arzt
- Haustierversorgung
Neben diesen praktischen Hilfen stehen die einfühlsamen Alltagsbegleiter der Seniorenhelfer Sachsen ihren Klienten auch für seelische und wertschätzende Betreuung zur Verfügung. Damit wird die Alltagshilfe zu einem Angebot, das nicht nur im Haushalt Entlastung schafft, sondern auch Lebensqualität schenkt.
Wer die Leistungen bezahlt und wer Anspruch hat
Klienten, die Anspruch auf die niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben, bekommen in der Regel alle Leistungen von den Pflegekassen bezahlt. Die Pflegekasse ist die Stelle, die Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt. Diese niederschwelligen Leistungen stellen einen monatlichen Betrag bereit, der für verschiedene Formen der Unterstützung im Alltag verwendet werden kann. Der Begriff „niederschwellig” beschreibt Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Betroffenen können die Dienstleistungen der Seniorenhelfer entspannt in Anspruch nehmen.
Folgende Punkte sind dabei besonders wichtig:
- Ab Pflegegrad 1 hat jeder – ob alt oder jung – Anspruch auf die niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro im Monat. Diese können über alle Pflegekassen abgerechnet werden.
- Privatzahler haben ebenfalls die Möglichkeit, die Seniorenhelfer in Anspruch zu nehmen.
- Nach einem Unfall oder einer Operation mit Krankenhausaufenthalt können Klienten nach § 38 SGB V Haushaltshilfe für 4 Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt beantragen.
Was die Mitarbeiter vor Ort erleben
Ein Mitarbeiter der Seniorenhelfer Sachsen beschreibt seine persönlichen Eindrücke aus der täglichen Arbeit:
„Ich liebe es, in meinem Arbeitsalltag Zeit für meine zu betreuenden Mitmenschen zu haben. Oft erlebe ich es, dass Menschen einsam sind oder durch ihre körperlichen Gebrechen zu den einfachsten Tätigkeiten nicht mehr die Kraft haben, diese zu bewältigen. Mit meinem Einsatz bringe ich den Menschen wertvolle Momente, die Ihnen Lebensqualität und Freude zurückgeben. Es ist schön zu sehen, wie die wundervollen Menschen meine Hilfe dankend und mit einem wohligen Lächeln annehmen.”
Genau dieses Erlebnis – den Menschen wertvolle Momente schenken zu dürfen – ist das Ziel der Seniorenhelfer Sachsen: ihre Klienten mit viel Herz und Menschlichkeit in ihrer gewohnten Umgebung begleiten und unterstützen. „Sie haben ein Recht darauf, mal abgeben zu dürfen” – diesen Gedanken tragen die Seniorenhelfer in jeden Einsatz.
In welchen Regionen die Seniorenhelfer im Einsatz sind
Die Seniorenhelfer sind bereits in folgenden Regionen aktiv:
- Heidenau
- Pirna
- Bischofswerda
- Neukirch
- Kirschau
- Bad Gottleuba
- Dresden
- Bautzen
- Königstein
- Bad Schandau
- Liebstadt
- Sebnitz
- Neustadt Sa.
- Stolpen
- Altenberg
- Dippoldiswalde
- Glashütte
- Freital
- Rabenau
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Pflegegrad kann ich die Seniorenhelfer in Anspruch nehmen?
Ab Pflegegrad 1 hat jeder Anspruch auf die niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der monatliche Betrag von 131 Euro kann über alle Pflegekassen abgerechnet werden und deckt die Leistungen der Alltagsbegleitung ab.
Muss ich die Kosten für die Alltagsbegleitung selbst tragen?
Wenn Sie Anspruch auf die niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben, werden die Leistungen in der Regel von der Pflegekasse bezahlt. Wer keinen solchen Anspruch hat, kann die Seniorenhelfer auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.
In welchen Regionen sind die Seniorenhelfer aktiv?
Der Dienst ist in 19 Regionen im Einsatz, darunter Dresden, Pirna und Bautzen. Auch kleinere Orte wie Kirschau, Neukirch oder Stolpen gehören zum Versorgungsgebiet.
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?
Ob in Dresden, in Pirna oder in Ihrer Nachbarschaft – die Seniorenhelfer Sachsen GmbH steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz, Zeit und Erfahrung zur Seite. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und bieten Pflegeberatung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.
Telefon: 0152 595 866 56
E-Mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Glossar
- Pflegegrad
- Eine Stufe, die den Umfang der zustehenden Pflegeleistungen bestimmt und in mehreren Stufen eingeteilt ist.
- Niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Ein monatlicher Betrag aus der Pflegeversicherung, der ab Pflegegrad 1 für verschiedene Formen der Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.
- Pflegekasse
- Die Stelle, die Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung gewährt.
- Alltagsbegleitung
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt und in der Freizeit durch einen externen Dienst.
- Alltagshilfe
- Praktische Hilfe im täglichen Leben, die sowohl Entlastung schafft als auch Lebensqualität schenkt.
- Hauswirtschaft
- Gesamtheit der alltäglichen Tätigkeiten im Haushalt.
- § 38 SGB
- Ein Paragraph, der nach einem Krankenhausaufenthalt den Anspruch auf Haushaltshilfe für einen begrenzten Zeitraum regelt.

