Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten seit 2017 einen monatlichen Entlastungsbetrag für ambulante Unterstützung.
- Der Betrag deckt viele Alltagsbereiche ab, von Hauswirtschaft über Einkauf bis zu Freizeitgestaltung.
- Anerkannte Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, ohne Vorkasse für den Pflegebedürftigen.
- Nicht genutzte Beträge können angespart und bis Ende Juni des Folgejahres weiterverwendet werden.
Mit der Feststellung eines Pflegegrads öffnen sich für Pflegebedürftige und einsame ältere Menschen zusätzliche Möglichkeiten im Alltag. Neben der bisherigen Unterstützung können sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und deren betreuende Angehörige im Alltag unterstützen und entlasten.
Wer den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen darf
Der Pflegegrad ist die offizielle Einstufung des Pflegebedarfs, die von der Pflegekasse vergeben wird. Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant unterstützt werden, einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 Euro; seit dem 1. Januar 2025 beträgt er bis zu 131 Euro (§ 45b SGB XI). „Ambulant unterstützt” bedeutet, dass die Pflege und Betreuung zu Hause stattfindet und nicht in einem Pflegeheim. Der Betrag steht Ihnen also zu, wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und zu Hause leben.
Eine wichtige Regelung betrifft die Verwertung der Mittel: Nicht verwendete Entlastungsbeträge können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden. Konkret heißt das: Das angesparte Geld kann bis spätestens Ende Juni des Folgejahres noch für Leistungen genutzt werden.
Wofür der Entlastungsbetrag konkret genutzt werden kann
Der Entlastungsbetrag ist bewusst breit gefasst und deckt viele Bereiche des Alltags ab. Er kann für stundenweise Entlastung verwendet werden. Die folgende Liste zeigt beispielhaft, wofür der Betrag genutzt werden kann:
- Unterstützung im Haushalt und in der Hauswirtschaft
- Einkaufsbegleitung
- Hilfe im Garten
- Hilfe zur Tagesstrukturierung
- Freizeitgestaltung
- Begleitung bei Apotheken- und Behördengängen
- Förderung sozialer Kontakte und Aktivitäten, etwa gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zu anderen Therapien
Die Bandbreite reicht von praktischen Aufgaben wie dem Einkauf oder Gartenarbeit über die Schaffung einer Tagesstruktur bis hin zur Alltagsbegleitung bei sozialen Aktivitäten und Terminen.
So läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse ab
Die Entlastungsangebote werden von anerkannten Leistungsanbietern erbracht – und zwar ohne bürokratischen Aufwand für die Familie. Der Anbieter schließt eine Vereinbarung mit der Pflegekasse und kann die Leistungen direkt mit dieser abrechnen. Durch die Vereinbarung wird dem Dienstleister der Datenaustausch mit der Pflegekasse gestattet.
Für Sie und Ihre Angehörigen bedeutet das konkret: Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Die Kosten werden direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet. Das reduziert den organisatorischen Aufwand für die Familie deutlich.
Die Seniorenhelfer Sachsen GmbH als anerkannter Anbieter
Die Seniorenhelfer Sachsen GmbH ist ein solcher anerkannter Anbieter und übernimmt diese Rolle in der Region. Sie unterstützt in der gesamten Region der sächsischen Schweiz sowie in Dresden. Dabei helfen die Seniorenhelfer nicht nur den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, sondern auch den Pflegediensten, die häufig das Personal nicht mehr aufbringen, um diese Dienstleistungen selbst zu erbringen.
Unter dem Motto „Zusammen statt allein” nutzen bereits etliche Pflegedienste den Service der Seniorenhelfer Sachsen GmbH für ihre Patienten.
Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: May Anne NBEL
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die ambulant also zu Hause unterstützt werden, erhalten den monatlichen Entlastungsbetrag. Nicht genutzte Beträge können angespart und bis spätestens Ende Juni des Folgejahres weiterverwendet werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag konkret genutzt werden?
Er deckt stundenweise Entlastung im Alltag ab, etwa Unterstützung in der Hauswirtschaft, Einkaufsbegleitung, Hilfe im Garten oder Freizeitgestaltung. Auch die Begleitung bei Behördengängen oder zur Selbsthilfegruppe fällt darunter.
Muss ich für die Leistungen in Vorkasse gehen?
Nein. Anerkannte Leistungsanbieter schließen eine Vereinbarung mit der Pflegekasse und rechnen die Leistungen direkt mit ihr ab. Sie und Ihre Angehörigen müssen die Kosten nicht vorstrecken.
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?
Ob in der sächsische Schweiz, in Dresden oder in Ihrer Nachbarschaft – die Seniorenhelfer Sachsen GmbH steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz, Zeit und Erfahrung zur Seite. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und bieten Pflegeberatung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.
Telefon: 0152 595 866 56
E-Mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Glossar
- Pflegegrad
- Offizielle Einstufung des Pflegebedarfs, die von der Pflegekasse festgelegt wird und den Anspruch auf Leistungen bestimmt.
- Entlastungsbetrag
- Monatlicher Betrag, der Pflegebedürftigen für ambulante Betreuung und Entlastung im Alltag zur Verfügung steht.
- Pflegekasse
- Die Krankenkasse, die Leistungen für Pflegebedürftige nach dem SGB XI erbringt und abrechnet.
- Ambulant unterstützt
- Pflege und Betreuung erfolgen zu Hause und nicht in einem stationären Einrichtung.
- Niederschwellige Leistungen
- Unterstützungsangebote, die ohne hohen bürokratischen Aufwand in Anspruch genommen werden können.
- Anerkannter Leistungsanbieter
- Ein Dienstleister, der von den zuständigen Stellen zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen ist.

