Mobilisation

Service

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobilisation umfasst sowohl den Erhalt als auch die Wiederherstellung körperlicher Fähigkeiten.
  • Die Alltagsbegleitung unterstützt körperlich bei Spaziergängen und verordneten Übungen.
  • Psychische Begleitung nimmt Ängste und motiviert zur Bewegung im Alltag.
  • Bei vorhandenem Pflegegrad fördern alle Pflegekassen die Leistungen über Entlastungsleistungen.

Unter Mobilisation versteht man im Bereich der Betreuung und Pflege alle Maßnahmen, die der Aktivierung und Bewegungsförderung eines Menschen dienen. Ziel ist es, die körperliche Bewegungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen – sei es im Rahmen des natürlichen Alterungsprozesses oder infolge eines gesundheitlichen Ereignisses wie eines Verkehrsunfalls. Mobilisation ist damit ein zentraler Bestandteil einer hochwertigen Alltagsbegleitung und trägt dazu bei, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu fördern.

Was Mobilisation in der Betreuung umfasst

Mobilisation verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele, die im Alltag oft zusammenwirken:

Erhalt der körperlichen Fähigkeiten: Im Mittelpunkt steht der Erhalt aller physischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ziel ist es, dem Alterungsprozess oder einer bestehenden Krankheit aktiv entgegenzuwirken, um die Beweglichkeit und Selbstständigkeit möglichst lange zu bewahren.

Wiederherstellung nach gesundheitlichen Ereignissen: Neben dem natürlichen Altern gibt es eine Vielzahl anderer Gründe, die eine Mobilisation zur Wiederherstellung physischer Fähigkeiten notwendig machen – etwa ein Verkehrsunfall. In solchen Fällen dient die Bewegungsförderung dazu, eingeschränkte oder verloren gegangene körperliche Fähigkeiten Schritt für Schritt zurückzugewinnen.

Die Gruppe der Menschen, die eine solche Unterstützung in Anspruch nehmen, ist entsprechend breit gefächert: Sie reicht von der altersbedingten Erhaltung der Beweglichkeit über eine temporäre Unterstützung bis hin zur vollständigen Genesung.

Körperliche Unterstützung bei Bewegung und Aktivierung

Im Rahmen der Alltagsbegleitung werden die betreuten Personen körperlich unterstützt und in ihrer Bewegung begleitet. Konkret umfasst dies beispielsweise das gemeinsame Gehen von Spaziergängen oder die Hilfe beim Ausführen medizinisch verordneter Übungen – von den Betroffenen oft als „Hausaufgaben” bezeichnet. Diese Übungen sind ärztlich oder therapeutisch verordnet und sollen gezielt die körperliche Funktion stärken.

Wichtig ist: Die beschriebene Unterstützung ist reine Alltagshilfe und ersetzt keine medizinische Behandlung. Sie ist vielmehr eine Bereicherung im täglichen Leben und trägt dazu bei, dass Betroffene ihre Bewegungsfähigkeit im gewohnten Umfeld üben und erhalten können.

Psychische Begleitung und Motivation

Neben der körperlichen Unterstützung ist auch die psychische Begleitung ein wesentlicher Teil der Betreuung. Viele Menschen entwickeln im Laufe der Zeit Ängste vor bestimmten Bewegungen oder Situationen – etwa die Angst vor einem alleinigen Spaziergang ohne Hilfe. Hier kann eine Begleitperson Vertrauen schaffen, Ängste nehmen und zur Bewegung anregen.

Die Begleitperson fungiert dabei als Motivator: Sie ermutigt, gibt Sicherheit und macht Bewegung im Alltag zu etwas Selbstverständlichem. Dafür steht das Motto: „Wenn ich schon mal da bin, können wir auch eine Runde gehen!”

Finanzierung über die Pflegekasse

Die beschriebenen Leistungen werden bei Vorhandensein eines Pflegegrades von allen Pflegekassen finanziell gefördert. Sie laufen über die sogenannten Entlastungsleistungen für Entlastungs- und Betreuungsangebote. Der Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Pflegebedarf einer Person feststellt und den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet. Die Entlastungsleistungen sind darauf ausgelegt, im Alltag Unterstützung zu ermöglichen und zusätzliche Betreuungsangebote zu finanzieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Mobilisation in der Pflege?

Mobilisation bezeichnet Maßnahmen zur Aktivierung und Bewegungsförderung. Sie dient entweder dem Erhalt körperlicher Fähigkeiten oder ihrer Wiederherstellung nach einem gesundheitlichen Ereignis wie einem Verkehrsunfall.

Wird Mobilisation von der Pflegekasse bezahlt?

Ja, bei Vorhandensein eines Pflegegrades werden die Leistungen von allen Pflegekassen finanziell gefördert. Sie laufen über die Entlastungsleistungen für Entlastungs- und Betreuungsangebote.

Ersetzt Mobilisation eine medizinische Behandlung?

Nein, die Unterstützung im Rahmen der Alltagsbegleitung ersetzt keine medizinische Behandlung. Sie dient als Bereicherung im Alltag und hilft, Beweglichkeit und Selbstständigkeit im gewohnten Umfeld zu erhalten.

Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?

Ob in Ihrer Stadt oder Nachbarschaft – die Seniorenhelfer Sachsen GmbH steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz, Zeit und Erfahrung zur Seite. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und bieten Pflegeberatung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.

Telefon: 0152 595 866 56
E-Mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Glossar

Mobilisation
Gesamtheit aller Maßnahmen zur Aktivierung und Bewegungsförderung, um körperliche Fähigkeiten zu erhalten oder wiederherzustellen.
Pflegegrad
Einstufung, die den Pflegebedarf einer Person feststellt und den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung eröffnet.
Entlastungsleistungen
Vom Pflegegrad abgeleitete Leistungen, die Entlastungs- und Betreuungsangebote im Alltag finanzieren.
Alltagsbegleitung
Unterstützung im täglichen Leben, die körperliche und psychische Begleitung umfasst und keine medizinische Behandlung ersetzt.
Aktivierung und Bewegungsförderung
Gezieltes Anregen und Fördern der körperlichen Bewegungsfähigkeit, etwa durch Spaziergänge oder verordnete Übungen.
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