Pflegebedürftigkeit als Angstfaktor?

Beitragsbild: Pflegebedürftigkeit als Angstfaktor?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wartelisten und Kapazitätsgrenzen machen die Versorgung in Sachsen zunehmend schwierig.
  • Schätzungsweise 60 % der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen und Bekannten betreut.
  • Die Pflegekassen unterstützen die Inanspruchnahme mit Entlastungsleistungen zusätzlich zum Pflegegeld.
  • Der Ansatz „Ambulant statt stationär” soll Kapazitäten in Pflegeheimen freisetzen.

Die Angst vor der eigenen Pflegebedürftigkeit ist in Sachsen weit verbreitet – und sie ist verständlich. Wer an die Versorgung im Alter denkt, sieht vor seinem inneren Auge lange Wartelisten, fehlende Pflegekräfte und eine Kostenrechnung, die sich kaum bezahlen lässt. Die Pflegesituation in Sachsen und in ganz Deutschland ist angespannt. Spätestens seit der Corona-Pandemie hat jeder in den Medien davon gehört. Für Angehörige, die sich um die Versorgung ihrer älteren Eltern oder Großeltern kümmern, wird daraus schnell eine tägliche Belastung, die weit über die eigentliche Betreuung hinausgeht. Die Frage, wie man trotz knapper Versorgungsangebote ein würdevolles Leben daheim bewahren kann, beschäftigt deshalb immer mehr Familien.

Die Pflegesituation in Sachsen im Überblick

Bedingt durch die demographische Entwicklung gilt es immer mehr ältere Menschen durch verhältnismäßig weniger jüngere Menschen zu betreuen und zu versorgen. Mobile Pflegedienste kommen schon längst an ihre Kapazitätsgrenzen, sodass die Betreuung im ländlichen Raum teilweise schon eingestellt werden muss. Auch Tagespflegeeinrichtungen oder vollstationäre Pflegeheime bieten keine freien Plätze mehr und verweisen nur noch auf Wartelisten, die immer länger werden.

Zudem erschien der Eigenanteil von damals durchschnittlich ca. 2.400 Euro für einen Platz in einem Pflegeheim in Sachsen gegenüber einer durchschnittlichen Rente in Sachsen von ca. 1.300 Euro schon etwas makaber. Der Eigenanteil ist der Betrag, den die pflegebedürftige Person selbst tragen muss, nachdem die Pflegeversicherung ihren Anteil geleistet hat. Für Angehörige bedeutet das: Selbst bei voller Nutzung der Pflegeversicherung bleibt ein erheblicher Selbstbehalt, der aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen getragen werden muss.

Warum Angehörige die Hauptpflegekräfte bleiben

Schätzungsweise 60 % aller Pflegebedürftigen in Sachsen werden durch Angehörige und Bekannte gepflegt und versuchen so lange wie möglich daheim auszuharren. Das ist kein Zufall: Nach oftmals 45 Arbeitsjahren wollen die meisten nicht in der Rente als Sozialfall enden. Die Sorge, dass die Rente nicht ausreicht, um einen Heimplatz zu bezahlen, treibt viele Familien an.

Mehrgenerationshäuser und Nachbarschaftshilfen erschienen in der jüngeren Vergangenheit ein Lösungsansatz zu sein. Aber bei den immer weiter steigenden Immobilien- und Baupreisen beziehungsweise dem finanziellen Verlust und der Einbuße von Rentenpunkten scheint auch dieser Ansatz nur eine kurzfristige Lösung zu sein.

Bis 2035 rechnet man mit einem Personalbedarf von zusätzlich ca. 10.000 Beschäftigten in der Pflege, um den Pflegebedarf decken zu können – verschärft durch eine enorm hohe Teilzeitquote bei den Beschäftigten in der Pflegebranche. Wer heute einen Pflegebedarf für sich oder einen Angehörigen plant, muss also davon ausgehen, dass die Versorgungslage in den kommenden Jahren nicht einfacher wird.

Der Ansatz der freundlichen Seniorenhelfer

Deshalb sind die freundlichen Seniorenhelfer angetreten, um eine Vision zu erfüllen: den Pflegenotstand in Sachsen flächendeckend lindern. Als Betreuungs- und Entlastungsdienstleister mit einer schlanken und dezentralen Verwaltung gehen sie neue Wege in der Alltagsbegleitung.

Das Netzwerk der freundlichen Seniorenhelfer könnte als großes Netzwerk von Nachbarschaftshelfern gesehen werden, die in ihrem sozialen Umfeld bei der Betreuung unterstützen – neben ihren eigenen Angehörigen und Bekannten auch noch Dritten. Mit dem Ansatz „Ambulant statt stationär” versuchen sie, ihren Klienten so lange wie möglich ein Leben daheim zu ermöglichen. Auf diese Weise schaffen sie Kapazitäten in Pflegeheimen und unterstützen mobile Pflegedienste bei ihrer täglichen Arbeit, um auch dort Kapazitäten freizusetzen.

Die freundlichen Seniorenhelfer genießen dabei dank Arbeitszeit- und Arbeitsgestaltungsautonomie die Möglichkeit zur freien Entfaltung, um optimal auf die Bedürfnisse der Klienten eingehen zu können. Das Arbeitsverhältnis ist sozialversichert und bietet faire Entlohnung sowie Rentenpunkte – ähnlich wie die Tätigkeit innerhalb der Nachbarschaftshilfe. Für die Klienten bedeutet das: Sie erhalten eine regelmäßige Betreuung in vertrauter Umgebung, ohne dass ein stationärer Platz beansprucht wird.

Wie die Pflegekassen die Entlastungsleistungen finanzieren

Finanziell wird dieses System von allen Pflegekassen unterstützt, wenn die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad anerkannt bekommen hat. Der Pflegegrad ist die Einstufung durch die Pflegekasse, die den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Zusätzlich zum Pflegegeld unterstützen die Pflegekassen die Inanspruchnahme der freundlichen Seniorenhelfer mit sogenannten „Entlastungsleistungen“, um den finanziellen Mehraufwand für die Betroffenen auszugleichen.

Für Angehörige ist das ein wichtiger Punkt: Es muss nicht zwangsläufig eine Vollpflege in einem Heim die einzige Option sein. Die Pflegekassen beteiligen sich auch an den Kosten für eine Betreuung im eigenen Zuhause, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wer unsicher ist, welche Leistungen im eigenen Fall zur Verfügung stehen, sollte sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einer Pflegeberatung informieren.

Die freundlichen Seniorenhelfer arbeiten gegen den Angstfaktor Pflegebedürftigkeit, der mittlerweile wahrscheinlich schon eine Vielzahl von Menschen ergriffen hat. Sie arbeiten für eine Betreuung mitten in der Geborgenheit einer großen Familie – und wollen sowohl mit ihren Klienten als auch mit ihren Mitarbeitern täglich mit Freude den Tag gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn es keinen freien Pflegeheimplatz gibt?

Die Wartelisten für Pflegeheime und Tagespflegeeinrichtungen in Sachsen werden immer länger. Schätzungsweise 60 % der Pflegebedürftigen werden deshalb von Angehörigen und Bekannten gepflegt. Ein alternativer Ansatz ist eine ambulante Betreuung zu Hause, die Kapazitäten in den Heimen frei hält.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Betreuung zu Hause?

Ja, wenn die pflegebedürftige Person bereits einen Pflegegrad anerkannt bekommen hat. Die Pflegekassen unterstützen zusätzlich zum Pflegegeld die Inanspruchnahme mit sogenannten „Entlastungsleistungen“, um den finanziellen Mehraufwand für die Betroffenen auszugleichen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Entlastungsleistungen?

Das Pflegegeld ist eine Leistung, die bei anerkannter Pflegebedürftigkeit zur Verfügung steht. Die Entlastungsleistungen sind ein zusätzlicher Betrag der Pflegekasse, mit dem die Inanspruchnahme eines Betreuungsdienstes unterstützt wird. Beide Leistungen werden von allen Pflegekassen getragen.

Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?

Ob in Sachsen oder in Ihrer Nachbarschaft – die Seniorenhelfer Sachsen GmbH steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz, Zeit und Erfahrung zur Seite. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und bieten Pflegeberatung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.

Telefon: 0152 595 866 56
E-Mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Glossar

Pflegebedürftigkeit
Der Zustand, in dem eine Person Hilfe im Alltag benötigt und diese Hilfe durch die Pflegeversicherung anerkannt wird.
Pflegegrad
Die Einstufung durch die Pflegeversicherung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt und auf der die Leistungen beruhen.
Eigenanteil
Der Betrag, den die pflegebedürftige Person selbst tragen muss, nachdem die Pflegeversicherung ihren Anteil geleistet hat.
Entlastungsleistungen
Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse, die die Inanspruchnahme eines Betreuungsdienstes unterstützen und den finanziellen Mehraufwand ausgleichen.
Pflegegeld
Eine Leistung der Pflegekasse, die bei anerkannter Pflegebedürftigkeit zur Verfügung steht und die Inanspruchnahme externer Betreuung ergänzt.
Ambulant statt stationär
Ein Versorgungskonzept, das das Leben in der eigenen Wohnung vorzieht, statt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht zu werden.
Alltagsbegleitung
Die Unterstützung bei den täglichen Aufgaben im häuslichen Umfeld, die dazu beiträgt, ein Leben daheim so lange wie möglich zu ermöglichen.
Back To Top