Das Wichtigste in Kürze
- Alltagshilfen nach § 45b SGB XI umfassen hauswirtschaftliche Versorgung, Gartenarbeit und Begleitung.
- Die Seniorenhelfer unterstützen auch bei Antragstellungen für pflegebedingte Umbaumaßnahmen.
- Emotionale Betreuung durch ein offenes Ohr in schwierigen Zeiten gehört zum Angebot.
- Aktiv im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in Dresden.
Die Seniorenhelfer Sachsen GmbH bietet im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI verschiedene Alltagshilfen an. Der Paragraph im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs regelt, dass Menschen mit Pflegegrad einen sogenannten Entlastungsbetrag erhalten, mit dem sie sich bei Alltagsaufgaben Unterstützung holen können. Die niederschwellige Form der Unterstützung ist auf den konkreten Bedarf abgestimmt. Das Wort „niederschwellig” bedeutet hier, dass der Zugang zu den Leistungen unkompliziert ist: Es bedarf keiner aufwendigen Organisation, und die Hilfe greift genau dort, wo im Alltag Unterstützung gefragt ist – ohne dass ein pflegerischer Eingriff im engeren Sinn nötig wäre.
Welche Alltagshilfen im Haushalt übernommen werden
Die Mitarbeiter der Seniorenhelfer Sachsen GmbH kommen zu Ihnen nach Hause und helfen bei den allgemeinen Tagesaufgaben im Haushalt. Dazu zählen:
- Staubsaugen, Boden kehren und wischen
- Wäsche waschen und aufhängen
- Fenster putzen und Gardinen waschen
- Schränke aufräumen
- Müll rausbringen
- Erledigung der Hausordnung im Treppenhaus oder der Hofordnung
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht man Aufgaben, die den reibungslosen Ablauf im eigenen Zuhause sichern. Dazu gehören die Grundreinigung der Räumlichkeiten, die Wäschepflege, das Reinigen von Fenstern und die Pflege gemeinsamer Flächen wie Treppenhaus oder Hof. Diese Unterstützung entlastet Sie in dem Bereich, der oft am meisten Zeit bindet, wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen. Sie übernehmen die Aufgaben, für die im Alltag regelmäßig Zeit aufgewendet werden muss, und geben Ihnen damit Freiraum für das, was Ihnen wichtig ist.
Gartenarbeit und Begleitung im Alltag
Auch im Garten können die eigenen Möglichkeiten eingeschränkt sein. Die Seniorenhelfer helfen bei der Gartenarbeit: Sie mähen für Sie den Rasen, topfen die Blumen um, pflegen und gießen sie oder bringen den Vorgarten in Ordnung. So bleibt der Außenbereich gepflegt, ohne dass Sie selbst körperlich belastet werden.
Darüber hinaus begleiten die Mitarbeiter Sie gern beim Spazieren gehen, bei einem Arztbesuch oder beim wöchentlichen Einkauf. Auch die Pflege eines Haustiers oder die Erledigung eines Telefonats gehören zum Angebot. Solche kleinen Aufgaben erscheinen banal, sind aber gerade dann belastend, wenn man sie nicht mehr allein bewältigen kann. Die Begleitung im Alltag bietet die Möglichkeit, Aufgaben gemeinsam zu erledigen, anstatt sie allein stemmen zu müssen.
Unterstützung bei Anträgen und in schwierigen Zeiten
Bei formellen Angelegenheiten sind die Seniorenhelfer ebenfalls eine Hilfe: Sie unterstützen Sie bei Antragstellungen für pflegebedingte Umbaumaßnahmen. Das kann bedeuten, dass Sie bei der Zusammenstellung von Unterlagen begleitet werden oder bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen Unterstützung erhalten.
Doch das Angebot geht über das Praktische hinaus. Wenn Sie in schwierigen Zeiten einen guten Zuhörer brauchen und Ihre Probleme jemandem mitteilen wollen, finden Sie bei den Seniorenhelfern ein offenes Ohr. Diese emotionale Unterstützung ist ein wichtiger Bestandteil der Betreuung und kann den Alltag in belastenden Phasen spürbar erleichtern.
Wo die Seniorenhelfer in Sachsen für Sie da sind
Die Seniorenhelfer Sachsen GmbH ist im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und in Dresden aktiv. Die Angebote richten sich an Menschen, die in ihrem Alltag Unterstützung benötigen, um die eigenen vier Wände weiter selbstständig bewohnen zu können. Die Unterstützung ist darauf ausgerichtet, den Alltag so einfach wie möglich zu gestalten – ganz im Sinne des Mottos: „…weil jeder wertvoll ist”.
Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Zimmermann Sylvene
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter der niederschwelligen Betreuungsleistung nach § 45b SGB XI?
Es handelt sich um eine Form der Unterstützung, die auf den konkreten Bedarf abgestimmt ist. Der Zugang ist unkompliziert, und die Hilfe greift genau dort, wo im Alltag Unterstützung gefragt ist, ohne dass ein pflegerischer Eingriff nötig wäre.
Welche Aufgaben übernehmen die Seniorenhelfer im Haushalt?
Sie helfen bei Staubsaugen, Wäsche waschen, Fenster putzen, Schränken aufräumen und dem Müll rausbringen. Auch die Hausordnung im Treppenhaus oder die Hofordnung wird übernommen.
Bieten die Seniorenhelfer auch Unterstützung außerhalb des Haushalts an?
Ja, sie begleiten beim Spazieren gehen, beim Arztbesuch und beim wöchentlichen Einkauf. Zusätzlich helfen sie bei der Gartenarbeit, kümmern sich um Haustiere und unterstützen bei formellen Anträgen.
Sie oder Ihre Angehörigen benötigen Unterstützung im Alltag?
Ob in Dresden, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder in Ihrer Nachbarschaft – die Seniorenhelfer Sachsen GmbH steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz, Zeit und Erfahrung zur Seite. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause und bieten Pflegeberatung, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung und vieles mehr – individuell abgestimmt auf Ihre Situation.
Telefon: 0152 595 866 56
E-Mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Glossar
- § 45b SGB XI
- Paragraph im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs, der die Entlastungsleistungen für Menschen mit Pflegegrad regelt.
- Entlastungsbetrag
- Betrag, den Menschen mit Pflegegrad erhalten, um sich bei Alltagsaufgaben Unterstützung zu holen.
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Aufgaben im Haushalt, die den täglichen Ablauf im eigenen Zuhause sichern, wie Reinigung, Wäschepflege und Pflege gemeinsamer Flächen.
- Niederschwellig
- Bezeichnet einen unkomplizierten Zugang zu einer Leistung ohne aufwendige Voraussetzungen oder Organisation.
- Pflegegrad
- Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit angibt und den Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bestimmt.
- Betreuung
- Begleitung und Unterstützung im Alltag, die über rein pflegerische Maßnahmen hinausgeht.
- Alltagshilfe
- Praktische Unterstützung bei den täglichen Aufgaben im eigenen Zuhause oder in der Umgebung.

