Pflegeberatung als Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zu Hause
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, Pflegegeld erhält und in seiner häuslichen Umgebung ohne die Zuhilfenahme eines Pflegedienstes oder einer anderweitig professionellen Pflegekraft gepflegt wird, tritt § 37.3 des SGB XI in Kraft.
Dieser verpflichtet alle Pflegegeldempfänger ab einem Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungsgesprächen über die Pflege. Diese Beratungsbesuche finden in der eigenen häuslichen Umgebung statt. Ziel ist die Sicherung und Steigerung der Qualität der häuslichen Pflege.
Wer zu einem solchen Gespräch verpflichtet ist, kann sich in aller Regel den Pflegeberater selbst aussuchen. Zu beachten ist aber, dass es sich dabei um einen Pflegeberater mit entsprechender Qualifikation handeln muss. Unser Unternehmen ist eine von den Pflegekassen zugelassene Beratungsstelle.
Unsere Pflegeberater haben die entsprechende fachliche Qualifikation, um Sie in Ihrer herausfordernden Situation bestmöglich zu beraten. Gemeinsam mit Ihnen zusammen können wir den Pflegebedarf ermitteln und Ihnen Tipps und Tricks mit auf den Weg geben, um die Pflegesituation zu Hause zu verbessern. Dieser Beratungseinsatz ist für Sie natürlich vollständig kostenlos.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Deswegen ist Vorsicht geboten, wenn Anbieter für ihre Beratertätigkeit Geld verlangen. In diesem Fall wird der Besuch nicht von der Pflegekasse akzeptiert.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Pflegeberater sind, sprechen Sie uns gern an.