Viele Dienste tummeln sich auf dem Markt der Pflege. Insbesondere in dem Bereich der niederschwelligen Angebote gibt es eine schier unendliche Anzahl an Hausmeister, Gartenbau, Fahr, Putz, Nachbarschaft und vielen anderen Helfern.
Nur was ist bei der Auswahl seines Helfers zu beachten. Ist es der Preis, die Qualität, das Know how, die Flexibilität, ist der Helfer versichert, hat er eine Ausbildung?
Im § 45 b des SGB XI wird weitgehend geregelt wer eine Betreuungs- und Entlastungskraft sein darf und wie eine Betreuungs-und Entlastungsleistung erbracht werden muss. Zusätzlich regelt noch ein weiterer Paragraf nämlich der § 53c die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Heimbewohner in stationären Pflegeeinrichtungen, durch Betreuungskräfte.
Egal ob mobil oder stationär, die ausgebildeten Betreuungs- und Entlastungskräfte entlasten nicht nur, sondern pflegen Seele & Geist. Und darauf kommt es im eigentlichen an. Klar ist die Entlastung das vordringlichste Ziel, die Psyche jedoch das Nachhaltigste
Die „Betreuungskraft also die Seniorenhelfer werden auch Seniorenbetreuer, Alltagsbetreuer, Betreuungsassistent, Alltagsbegleiter oder zusätzliche Betreuungskraft genannt.
Die Betreuungskraft soll Senioren bei deren Alltag unterstützen, aber auch fördern und aktivieren.
Dies beginnt mit einfachen Dingen wie die Ansprache z.b „ Einen schönen Guten Morgen, wie geht es Ihnen heute?“ über Gespräche des täglichen Bewältigen oder Aufarbeitung der Biografie. Die Seniorenhelfer helfen aber auch beim Kochen und Lesen, bei Freizeitbeschäftigungen und Begleitung zum Arzt, Einkaufen, Frisör, bei hauswirtschaftlichen Versorgungen, bis hin zur Motivation von neuen Aktivitäten.
Pflegerische Tätigkeiten zählen nicht zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft der Seniorenhelfer. Dafür sind die Kooperationspartner des Seniorenhelfer Sachsen zuständig. Die Pflegedienste vor Ort.
Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Ensenbach Jana10