Betreuung – Entlastung – Verhinderungspflege

Jeder Pflegebedürftige hat das Recht auf Selbstbestimmung. So auch in der Pflege. Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, wer sich um ihn kümmern soll – sofern er das noch kann. Nicht nur, dass er die Wahl des Pflegedienstes treffen kann, er kann auch innerhalb der Leistung einer Pflege wählen, wer die Betreuung und Entlastung und wer die Pflege übernimmt. So kann einerseits die Pflege von einem Pflegedienst oder einem Angehörigen übernommen werden und andererseits die Betreuungsleistung von einem Pflege- oder einem Betreuungsdienst.

Die Trennung zwischen Pflege und Betreuung setzt sich in diesem Prozess immer mehr durch, da den Pflegebedürftigen dadurch ein breiteres Spektrum angeboten werden kann.

Auf diese Entwicklung sind wir gut vorbereitet und sind in vielen Regionen nun schon Kooperationspartner der ortsansässigen Pflegedienste. Unsere freundlichen Helfer sind für Sie in den folgenden Gebieten Sachsen verfügbar.

Dresden, Heidenau, Pirna, Altenberg, Dippoldiswalde, Glashütte, Königstein, Bad Schandau, Sebnitz, Neustadt/Sa., Stolpen, Dittersbach-Dürröhrsdorf.

Sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst

Pflegeleistungen und Betreuungsleistungen ist nicht das einzige, was den Versicherten an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt wird.

Das Leben geht oftmals seltsame Wege und auch die angehörige Pflegeperson kann plötzlich ausfallen. Ob bedingt durch einen Unfall, Krankheit, Urlaub oder Arbeit muss dennoch die Betreuung des Pflegebedürftigen gewährleistet werden. Dazu hat der Gesetzgeber zusätzlich die Verhinderungspflege eingerichtet. Jeder Pflegebedürftige der den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 hat, kann diese Verhinderungspflege beantragen. Wichtig ist auch, dass die Verhinderungspflege nicht unbedingt eines Antrages vor der Inanspruchnahme von Leistungen bedarf. Es ist möglich Verhinderungspflege stundenweise und auch Täglich in Anspruch zu nehmen und es ist möglich rückwirkende Leistungen geltend zu machen. Das Pflegegeld wird Ihnen dadurch nicht gekürzt.

Sie haben einen jährlichen Anspruch von bis zu 6 Wochen.

Neben den Leistungen der niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro für alltagsentlastende und alltagsbegleitende Leistungen, kann die Betreuung über die Verhinderungspflege erweitert werden und somit ein größeres Stundenanrecht erzielt werden.

Wir, die freundlichen Helfer der Seniorenhelfer Sachsen GmbH, möchten Sie mit unseren Niederlassungen in Dresden, der Sächsischen Schweiz und im Weißeritzkreis tatkräftig unterstützen und nehmen Sie diesbezüglich auch in Ihrer Region liebevoll an die Hand.

Unser Grundsatz lautet deshalb:  „AMBULANT VOR STATIONÄR“

In den Bereichen der                          

  • der Entlastung
  • der Alltagsbegleitung
  • der Betreuung
  • sowie Betreuung von Demenzpatienten

Wir möchten Sie liebevoll, vertrauensvoll und gewissenhaft unterstützen,  wir möchten Ihnen eine starke Schulter bieten, um Ihnen Ihre Ängste und Befürchtungen im alltäglichen Leben zu nehmen, wir möchten Sie unterstützen im Haushalt, Garten und bei Aufgaben des täglichen Bedarfes.

Sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst oder rufen Sie uns an Tel: 015259586656

Sie suchen einen Pflegedienst in Pirna, Heidenau oder Bad Schandau? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir Unterstützen und Beraten Sie gern.

Kontakt

Ernst-Thälmann-Straße 11
01809 Heidenau
Tel: 03529 1223384
Fax: 03212 3348855
E-mail: Info@Seniorenhelfer-Sachsen.de

In einem Erstgespräch stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir stehen Ihnen gern Rede und Antwort und erklären Ihnen unsere Dienstleistungen detailliert und unbürokratisch.

Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können.

„weil jeder wertvoll ist“

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