Ein Exkurs in die Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Dafür muss die Pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad zwei eingestuft sein. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?
Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der Pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Jahr der verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der Pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1612,00 Euro je Kalenderjahr.

Können Ansprüche auf Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden?
Ergänzend sind zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu fünfzig Prozent des Leistungs- Betrags führen die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806,00 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf dem Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Ja. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher gezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Außerdem werden die Renten und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse weitergezahlt. Dadurch bleibt der Rentenanspruch für die Zeit des Urlaubs ungeschmälert bestehen und der Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten.

„…weil jeder wertvoll ist“

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Jüttner Uwe

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