Warum die Seniorenhelfer Sachsen

Wir die Seniorenhelfer Sachsen sind in Sachsen einmalig. Unsere netten Mitarbeiter die in dem Bereich Entlastung und Betreuungsleistungen geschult sind nehmen sich  die Zeit, auf  die Bedürfnisse jedes einzelnen einzugehen. Die Seniorenhelfer Sachsen bieten ihnen und ihrer Familie große Unterstützung im Haushalt, Garten sowie Betreuung bei Arztbesuchen und Einkäufen. Wir arbeiten vor Ort in kleinen Teams im Wohnumfeld des Pflegebedürftigen.

Wer kann unsere Leistung in Anspruch nehmen?
Im Grunde jeder. Ob als Privatleistung, über die Krankenkasse nach SGB V § 38, oder Betreuungs- und Entlastungsleistung im Wert von 125 Euro über die Pflegekasse nach SGB XI § 45. Natürlich ist es für die Patienten besser einen Träger zu haben der diese Leistung übernimmt. Drum raten wir jedem an. Wenn ein Hilfebedürftiger in seinem Häuslichen Umfeld sehr eingeschränkt ist, zumindest zu versuchen einen Pflegegrad zu beantragen.

Wenn diese Hürde genommen ist, wird oft festgestellt das die 125,00 Euro im Monat nicht reichen. Deshalb besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verhinderungspflege bei den Krankenkassen zu stellen, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist. Auch diese Leistungen können wir gern für jeden einzelnen  übernehmen. Das Budget für die Verhinderungspflege beträgt 1612 Euro in 2019. Dieser Betrag steht jedem zu der den Pflegegrad 2 hat und diesen seit 6 Monaten bewilligt bekommen hat.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit einer Umwidmung. In diesem Fall werden 40% der Pflegesachleistung die ein Pflegedienst für seine Leistungen nicht benötigt in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umgewidmet.

Sicher bleiben viel Fragen offen. Wir stehen Ihnen hierzu gern zur Verfügung.

„…weil jeder wertvoll ist“

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Klammer Siglinde

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