Verhinderungspflege im Alltag – Was ist das?

Was ist wenn die Pflegeperson selbst erkrankt, verhindert oder verreist ist? Der Einkäufe, Hausarbeiten, der Arztbesuch oder der Spaziergang sind allein nicht möglich? Dann gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen. Das ist auch stundenweise möglich.

Und hier kommen die Seniorenhelfer Sachsen ins Spiel. Als zugelassener Betreuungs- und Entlastungsdienst können wir die Angehörigen unterstützen

“Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.”

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Die Höhe dieser Leistung beträgt 1612,00 € für bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr 2019. Sie wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.

Die Seniorenhelfer unterstützen Sie bei der Beantragung.

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Astrid Rudolph

Back To Top