Die Finanzierungstöpfe von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Im Wesentlichen gibt es in der ambulanten Häuslichkeit 3, je nach Betrachtungsweise auch 4 Töpfe, die sich der Staat ausgedacht hat um hilfebedürftige Menschen die mindestens einen Pflegegrad haben zu unterstützen

Das wäre bei PG 1, Das Budget des Betreuungsgeldes – es beträgt monatlich 125,00 €.
Ein Betreuungs- und Entlastungsdienst, ist gerade im häuslichen Bereich eine große Hilfe für diejenigen, die sich noch einigermaßen gut bewegen können aber doch Unterstützung im Haushalt oder Gartenarbeit benötigen.
Aber auch für einsame Patienten ist es eine Bereicherung, sich etwas von der Seele reden zu können oder für etwas Abwechslung zu sorgen.
Bei Pflegegrad 2, besteht Anspruch auf ein Umwandlungsvertrag. Dieser Beträgt max. 40 % der Pflegesachleistung und kann genutzt werden, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht.
Bei Pflegegrad 2 besteht weiter ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Dieser beträgt 2019 1612 Euro und ist abrufbar wenn die Pflegeperson verhindert ist. Auch das dient der Aufstockung von Betreuung und Entlastung.Bei Pflegegrad 2 gibt es auch noch den Anspruch auf Kurzzeitpflege, was jedoch anderswo genauer ausgeführt werden kann.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung Tel: 015259586656

Unsere Einsatzorte sind im gesamten Gebiet der Sächsischen Schweiz von Altenberg bis Neustadt/sa – von Freital bis Bielatal, sowie in Dresden

„…weil jeder wertvoll ist“

 

Dieser redaktionelle Artikel wurde geschrieben von: Lux Simone

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